Die Rechtsanwaltskanzlei GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger) hat zwei rechtsgutachterliche Stellungnahmen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) als Grundrecht im Grundgesetz erstellt. Eine Stellungnahme zu drei Varianten (Menschenwürde, Menschenrecht, Bürgerrecht) des BGE als Grundrecht im Grundgesetz und eine Stellungnahme ausschließlich zur Variante Menschenrecht. Der Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen/Südniedersachsen bevorzugt die Variante Menschenrecht.
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